Europäischer Markt
Der riesige EU‑Markt mit über 480 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern in siebenundzwanzig Ländern steht allen europäischen Unternehmen offen.
Der Grundsatz des freien Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des EU‑Binnenmarktes. Er sieht vor, dass innerhalb der Europäischen Union alle Beschränkungen für den Warenverkehr und den Verkauf von Waren aufgehoben werden. Eine ganze Reihe von komplizierten und unterschiedlichen nationalen Vorschriften wurde durch einheitliche Bestimmungen für die gesamte Union ersetzt. Dadurch wurden Kosten und Aufwand für die Unternehmen gesenkt und Hemmnisse für den Handel innerhalb der Gemeinschaft abgebaut.
Die Staaten der Europäischen Union
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und für Ihr berufliches Tätigwerden in den einzelnen EU-Staaten unterscheiden sich - trotz aller Anstrengungen - weiterhin voneinander. Aus diesem Grund haben wir Ihnen zu den wichtigsten Fragestellungen Informationen zusammengestellt.
- Außenhandel
- Einreise und Aufenthalt in einzelnen EU-Staaten
- Portal 21 - Informations- und Service-Portal zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland
- EURES - das europäische Portal für berufliche Mobilität
bietet umfangreiche Stellen- und Ausbildungsangebote in 31 europäischen Ländern, Lebensläufe interessierter Bewerber, Wissenswertes zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland und vieles mehr - Grenzüberschreitende Dienstleistungen
- Leben und Arbeiten in den einzelnen EU-Staaten
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Thema Blaue Karte EU (Blue Card EU)
- Wirtschaftsportal und Rechtsformen in einzelnen EU-Staaten
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