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Ostwestfalen-Lippe

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Gründung

Selbst in ihrem Heimatland in der Europäischen Union sehen sich potenzielle Unternehmer häufig mit aufwändigen, kostenintensiven oder komplizierten Verfahren zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit konfrontiert,

Der in der Europäischen Union geltende Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ermöglicht es Unternehmern, außerhalb ihres EU‑Heimatlandes in jedem anderen EU‑Mitgliedstaat zu den gleichen Bedingungen ein Unternehmen zu gründen wie die Staatsbürger des betreffenden Landes. Genau wie die Staatsbürger des jeweiligen Landes müssen sie dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und unter anderem die Vorschriften für die Ausübung bestimmter Berufe einhalten, die erforderlichen Genehmigungen einholen und Qualifikationsnachweise vorlegen.

Anstelle der Neugründung eines Unternehmens bietet auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eine attraktive Möglichkeit für eine unternehmerische Tätigkeit - mit dem Vorteil, dass Produktionsstrukturen und Kundennetz bereits existieren und das betreffende Unternehmen sich bereits einen Ruf erworben hat.

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Existenzgründung - Weg in die Selbstständigkeit

Unter dem Stichwort "Gründungswissen"  bietet Ihnen das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zahlreiche Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:

  • Behörden
    Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen starten, müssen Sie einige behördliche Formalitäten erledigen... 
  • Freie Berufe
    Wer wo welche Nachweis erbringen muss, ob eine Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer besteht, wann Sie diese Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen müssen...
  • Rechtsformen
    Ob Personen- oder Kapitalgesellschaft - Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen die in Ihrem Fall passende wählen...
  • Checklisten und Übersichten

 

 

Interessante und hilfreiche Links