Gründung
Selbst in ihrem Heimatland in der Europäischen Union sehen sich potenzielle Unternehmer häufig mit aufwändigen, kostenintensiven oder komplizierten Verfahren zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit konfrontiert,
Der in der Europäischen Union geltende Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ermöglicht es Unternehmern, außerhalb ihres EU‑Heimatlandes in jedem anderen EU‑Mitgliedstaat zu den gleichen Bedingungen ein Unternehmen zu gründen wie die Staatsbürger des betreffenden Landes. Genau wie die Staatsbürger des jeweiligen Landes müssen sie dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und unter anderem die Vorschriften für die Ausübung bestimmter Berufe einhalten, die erforderlichen Genehmigungen einholen und Qualifikationsnachweise vorlegen.
Anstelle der Neugründung eines Unternehmens bietet auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eine attraktive Möglichkeit für eine unternehmerische Tätigkeit - mit dem Vorteil, dass Produktionsstrukturen und Kundennetz bereits existieren und das betreffende Unternehmen sich bereits einen Ruf erworben hat.
Existenzgründung - Weg in die Selbstständigkeit
Unter dem Stichwort "Gründungswissen" bietet Ihnen das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zahlreiche Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:
- Behörden
Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen starten, müssen Sie einige behördliche Formalitäten erledigen... - Freie Berufe
Wer wo welche Nachweis erbringen muss, ob eine Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer besteht, wann Sie diese Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen müssen... - Rechtsformen
Ob Personen- oder Kapitalgesellschaft - Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen die in Ihrem Fall passende wählen... - Checklisten und Übersichten
Interessante und hilfreiche Links
- Internetseite der Europäischen Kommission - Ihr Europa - Unternehmen - Expansion
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. - Wie unterscheidet sich eine Niederlassung von der (vorübergehenden) freien Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit?
Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
Kontakt
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Unser Serviceangebot
Gerne beantworten wir
montags bis freitags
von 8:00 bis 18:00 Uhr
Ihre Anfragen und informieren über Ihre Online-Anträge.
Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, sprechen Sie uns an!
Wir vermitteln gern die Kontakte zu Beratungsstellen in der Region Ostwestfalen-Lippe.
