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Ostwestfalen-Lippe

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Handelsregister

Eine Eintragung in das Handelsregister ist für größere Unternehmen in Abhängigkeit von

  • Umsatzhöhe,
  • Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter,
  • Vielfalt der angebotenen Leistungen und/oder
  • Geschäftsverbindungen

zwingend vorgeschrieben.

Man kann sich jedoch auch freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Umfangreiche Information rund um dieses Thema sowie die entsprechenden Online-Dienste finden Sie auf dem Gemeinsamen Registerportal des Bundes und der Länder.

Logo des Gemeinsamen Registerportals der Länder

Informationen zum gemeinsamen Registerportal des Bundes und der Länder

Mit diesem Registerportal bietet die Deutsche Justiz die Möglichkeit, zu jeder Zeit Einsicht in die Handelsregister aller Bundesländer zu nehmen. Neben dem Handelsregister werden auch Daten aus den Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zum Teil aus den Vereinsregistern angeboten.

Auch ohne Kenntnis der Registernummer können Sie gezielt nach registrierten Unternehmen und Einzelfirmen suchen. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert sowie ausgedruckt werden.

Angeboten werden insbesondere der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen, der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung sowie der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.

 

 

Die Aktualität der bereits einsehbaren Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift.

Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden und zum sogenannten Sonderband gehören, wie beispielsweise Anmeldungen zum Register, Gesellschafterlisten und Satzungen von Kapitalgesellschaften. Außerdem können Sie sich über die aktuellen Handelsregisterbekanntmachungen informieren. Welche Registerbereiche die einzelnen Bundesländer aktuell anbieten, entnehmen Sie bitte den Länderinformationen.

Die Registrierung am Registerportal ist kostenfrei. Für die Recherche nach einzelnen Firmen, die Einsicht in die Unternehmensträgerdaten und die Nutzung der Handelsregisterbekanntmachungen entstehen ebenfalls keine Kosten. Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Aktueller Ausdruck, Chronologischer Ausdruck, Historischer Ausdruck, Dokumentenabruf) entsteht - unabhängig davon, ob zu der jeweiligen Registernummer vorher oder in der gleichen Sitzung bereits Daten abgerufen wurden - jeweils eine Gebühr in der nachfolgend angegebenen Höhe. Auslagen werden nicht erhoben.

Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach Nr. 400, 401 des Gebührenverzeichnisses der Justizverwaltungskostenordnung.

  • Aktueller Ausdruck (AD) 4,50 €
  • Chronologischer Ausdruck (CD) 4,50 €
  • Historischer Ausdruck (HD) 4,50 €
  • Dokument 1,50 €
  • Unternehmensträgerdaten (UT) 0,00 €
  • Veröffentlichungen (VÖ) 0,00 €

Zu Beginn des Folgemonats versendet die Servicestelle einen Gebührennachweis per Email. Neben den Abrufdaten ergibt sich aus diesem Gebührennachweis auch der zu zahlende Betrag. Außerdem beinhaltet der Gebührennachweis die eigenen Aktenzeichen des Benutzers, welche bei Aufruf eines Registerblattes angegeben werden können. Über den zu zahlenden Betrag wird sodann eine Rechnung per Post übersandt. Alternativ ist eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich.

Die Anmeldung erfolgt online. Dazu füllen Sie bitte das Webformular im Bereich Registrierung aus. Hier vergeben Sie auch bereits die gewünschte Kennung, bestehend aus Benutzername und Kennwort. Aus den eingegebenen Daten wird ein Anmeldeformular generiert, das der Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen zu übersenden ist.

Nach Prüfung der Anmeldung erhalten Sie von der Servicestelle (Kontakt zur Servicestelle) einen Aktivierungscode. Sobald Sie damit Ihre Kennung freigeschaltet haben, können Sie in sämtlichen Registerdaten der Länder recherchieren. Sofern sich Änderungen Ihrer Daten ergeben, können diese später ebenfalls online im Bereich Nutzerdaten vorgenommen werden.

Über den Dokumentenabruf erhalten Sie grundsätzlich alle Dokumente, die bezüglich einer Firma im Sonderband enthalten sind. Allerdings finden Sie hier nur Dokumente, die bereits elektronisch dem Registergericht zugeleitet wurden. Sofern das gesuchte Dokument nicht im Registerportal abrufbar ist, können Sie beim zuständigen Registergericht beantragen, dass dieses Dokument online zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das Dokument nicht älter als zehn Jahre ist. Außerdem ist diese Bereitstellung auf Antrag kostenpflichtig (derzeit 2,00 EUR pro Seite, mindestens 25,00 EUR).

Jahresabschlüsse und Bilanzen sind nicht über das Registerportal abrufbar. Diese erhalten Sie ausschließlich über das Unternehmensregister des Bundesanzeigers.

Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern sind die registerführenden Amtsgerichte zuständig. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Amtsgericht.

 

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