Innovationen
Geistiges Eigentum kann auf vielfältige Art und Weise geschützt werden.
Man unterscheidet dabei insbesondere
- gewerbliche Schutzrechte - Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Sortenschutz und geografische Angaben, die in jedem einzelnen EU-Land eingetragen sein müssen,
- Urheberrechte - literarische und künstlerische Werke sowie Musikwerke, Fernsehsendungen, Software, Datenbanken, Werbeideen und multimediale Produkte werden automatisch geschützt und erfordern keine offizielle Eintragung sowie
- Geschäftsstrategien - Betriebsgeheimnisse, Geheimhaltungsverträge oder Schnellfertigung.
Informationen zum Deutschen Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist die zentrale Institution für den Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland.
Aufgabe des Amtes ist es, Schutzrechte für technische und gewerbliche Innovationen zu erteilen, einzutragen, zu verwalten und zu veröffentlichen. Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt damit an der Schnittstelle zwischen Idee und Realisierung von Innovationen wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. In diesem Zusammenhang ist die Kooperation mit Partnern, Behörden und Institutionen des gewerblichen Rechtsschutzes von besonderer Bedeutung.
Eine wichtige Rolle nehmen auch Aktivitäten im nationalen und internationalen Umfeld ein, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Belange des gewerblichen Rechtsschutzes beitragen und über die wachsende Bedeutung gewerblicher Schutzrechte im Zeitalter der Globalisierung informieren.
Interessante und hilfreiche Links
- Internetseite der Europäischen Kommission - Ihr Europa - Innovationen
Hier finden Sie unter anderem zahlreiche Informationen rund um die Themen Ideen- und Markenschutz.
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